Zum Inhalt springen

Welcher Zeitpunkt zählt für das Urteil?

betrifft Kläger, Beklagter
Für die Entscheidung kommt es auf den Zeitpunkt an, an dem die Verhandlung geschlossen wurde. Nicht darauf, wann das Gericht das Urteil dann verfasst hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Maßgebend ist der Schluss der Verhandlung, nicht der Zeitpunkt der Urteilsschöpfung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 46.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt beim Vertragsabschluss
Verfahrensrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt beim Unterlassungsanspruch
Arbeitsrecht · Zustellung entscheidet über die Kündigung
Verfahrensrecht · Maßgebliche Rechtslage für das Urteil
Verfahrensrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt beim Unterhalt