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Anderes · Gesetzesänderung bei Dauerverhältnissen

Welches Gesetz gilt, wenn sich die Rechtslage laufend ändert?

betrifft Vertragsparteien, Versicherte, Leistungsbezieher
Bei Dauerverhältnissen wird jener Teil, der in die Zeit der neuen Rechtslage fällt, nach dem neuen Gesetz beurteilt, sofern für den Übergang nichts anderes vorgesehen ist. Das gilt auch dann, wenn die Beziehung früher öffentlich-rechtlich war und nun privatrechtlich ausgestaltet ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Bei Dauertatbeständen wie Dauerrechtsverhältnissen ist bei einer Gesetzesänderung der in den zeitlichen Geltungsbereich der neuen Rechtslage reichende Teil des Dauertatbestandes nach dem neuen Gesetz zu beurteilen, wenn für den Übergang nichts anderes vorgesehen ist; das gilt auch dann, wenn die alte Rechtslage eine öffentlich-rechtliche Beziehung vorsah und die neue eine privatrechtliche vorsieht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008732 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 20.

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