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Anderes · Neues Gesetz bei laufenden Dauerverhältnissen

Gilt für mein laufendes Vertragsverhältnis das neue Gesetz?

betrifft Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragspartner
Was vor einer Gesetzesänderung bereits abgeschlossen war, bleibt nach dem alten Recht zu beurteilen. Zieht sich ein Sachverhalt aber über längere Zeit hin und reicht er in die Zeit des neuen Gesetzes hinein, gilt für diesen späteren Abschnitt das neue Gesetz. Etwas anderes gilt nur, wenn eigene Übergangsregeln bestehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Es ist zwar richtig, dass die Wirkungen einer Gesetzesänderung nicht Tatbestände ergreifen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes verwirklicht wurden. Sofern es sich aber um Dauertatbestände handelt, ist der in den Zeitraum der Herrschaft der neuen Rechtsnorm herüberreichende Abschnitt des Dauertatbestandes nach den Vorschriften des neuen Gesetzes zu beurteilen, falls nicht Übergangsbestimmungen etwas anderes anordnen. VerwGH vom 24.11.1951, P 53/50; Veröff: ÖJZ 1952,216(20)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008747 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 20.

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