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Was passiert, wenn ich mein Rechtsmittel beim falschen Gericht einbringe?

betrifft Antragsteller, Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Dann läuft die Frist trotzdem weiter. Ein Rechtsmittel ist nur rechtzeitig, wenn es innerhalb der Frist beim Gericht erster Instanz einlangt. Schicken Sie es an ein anderes Gericht, etwa an das Rechtsmittelgericht oder gleich an den Obersten Gerichtshof, zählt erst der Tag, an dem es von dort beim richtigen Gericht ankommt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 16.09.2021 (86 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Um rechtzeitig zu sein, muss auch im Außerstreitverfahren ein unmittelbar an das Gericht zweiter Instanz gerichteter Revisionsrekurs, der von diesem an das Gericht erster Instanz übermittelt wurde, innerhalb der Rekursfrist beim Erstgericht einlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 86.

Im Gesetz

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