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Zählt die Post an das falsche Gericht für meine Frist?

betrifft Antragsteller, Parteien eines Verfahrens, Rechtsmittelwerber
Schicken Sie ein Rechtsmittel mit der Post, werden die Tage des Postwegs nur dann nicht in die Frist eingerechnet, wenn Sie es an das zuständige Gericht adressiert haben. Bei falscher Adresse zählt erst das Einlangen beim richtigen Gericht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Auch im Außerstreitverfahren sind die Tage des Postlaufs nur dann nicht in die Rechtsmittelfrist einzurechnen, wenn das Rechtsmittel an das zuständige Gericht adressiert ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006096 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 56.

Im Gesetz

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