Was gilt, wenn im Gesetz offensichtlich ein Fehler steht?
betrifft Parteien, Bürger, Unternehmer
Ist ein Versehen des Gesetzgebers offenkundig, kann es durch Auslegung bereinigt werden, solange der Gesetzgeber es nicht selbst beseitigt. Das Gericht wendet die Regel dann so an, wie sie gemeint war.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 12.10.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ist ein Redaktionsversehen offenkundig, wird es, so es vom Gesetzgeber nicht beseitigt wird, durch Gesetzesauslegung beseitigt werden können.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008763 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 1 Ob 140/22b, 12.10.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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