Kann ein Schreibfehler im Urteil auch später noch korrigiert werden?
betrifft Parteien, Kläger, Beklagte
Ja. Offenbare Unrichtigkeiten in einem Urteil können jederzeit berichtigt werden, auch vom Gericht aus eigenem Antrieb und auch dann, wenn das Urteil bereits rechtskräftig ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Berichtigung des Urteils auch von Amts wegen und nach eingetretener Rechtskraft.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berichtigung des Urteilsspruchs.OGH 9 ObA 11/21i, 24.03.2021
- Offenbare Unrichtigkeiten können nämlich jederzeit berichtigt werden.OGH 1 Ob 126/04t, 25.06.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041550 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 9 ObA 11/21i, 24.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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