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Anderes · Auslegung: keine überflüssige Regelung

Kann eine Bestimmung im Gesetz einfach ohne Bedeutung sein?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsumenten, Unternehmer
Bei der Auslegung ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber keine überflüssige und damit inhaltslose Regelung getroffen hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.07.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, eine überflüssige und damit inhaltslose Regelung getroffen zu haben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Im Gesetz

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