Darf ein Gesetz so verstanden werden, dass es nichts bewirkt?
betrifft Verfahrensbeteiligte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Eine Vorschrift wird ohne erkennbaren Grund nicht so ausgelegt, dass sie überflüssig wird und keinen Inhalt mehr hat. Das gilt auch für Regeln in einem Kollektivvertrag.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ein selbstverständlicher Auslegungsgrundsatz ist es, dass Rechtsvorschriften ohne sichtbaren Grund nicht so ausgelegt werden dürfen, dass sie überflüssig und daher inhaltslos werden.
VwGH v 19.12.1963, Zl 1211/61
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kollektivvertragliche Normen.OGH 9 ObA 272/93, 10.11.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008773 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 8 ObA 75/21v, 29.11.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 133/21a, 28.09.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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