Wer gilt als derjenige, der die unklare Formulierung verwendet hat?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Unklarheitsregel des § 915 Satz 2 ABGB geht zulasten des Verfassers des Vertragstexts.OGH 2 Ob 26/10b, 04.03.2010
- Hier: § 915 zweiter Fall ABGB nicht anwendbar: Wie die Entstehungsgeschichte des Vertrags zeigt, wirkten beide Parteien maßgebend an dessen Formulierungen mit; Energieversorgungsvertrag nach ElWOG.OGH 6 Ob 100/05g, 03.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 170/24x, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 66/24y, 25.06.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gibt ein Unternehmer in seinen Vertragsbedingungen die gesetzliche Regelung so wieder, wie sie im Gesetz steht, und tut er das im Gesamtzusammenhang und ohne in die Irre zu führen, ist die Klausel verständlich genug. Über den Gesetzeswortlaut hinaus muss er den Text nicht weiter vereinfachen.
Ja. Steht fest, dass Sie die strittige Klausel beim Vertragsabschluss gelesen und zur Kenntnis genommen haben, ist sie Teil des Vertrags. Sie können sich dann nicht mehr darauf berufen, dass die Bestimmung im Kleingedruckten überraschend gewesen sei.