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Kann die Pensionsversicherung auch andere Personen bevollmächtigen?

betrifft Versicherte, Pensionisten, Sozialversicherungsträger, Arbeitnehmer
Ein Sozialversicherungsträger ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Neben seinen eigenen Organen kann er sich wie jede andere juristische Person auch durch andere Personen vertreten lassen, wenn diese von den zuständigen Organen bevollmächtigt wurden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten gehört als Sozialversicherungsträger zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechtes. Neben ihrer organschaftlichen Vertretung besteht wie bei anderen juristischen Personen die Möglichkeit der Vertretung durch sonstige Personen, die von den satzungsgemäß berufenen Organen dazu rechtsgeschäftlich bevollmächtigt wurden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009096 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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