Wann vertrete ich im Dienst wirklich eine andere Person?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 19.02.2026 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1987)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine völlige Kongruenz der Aufgaben mit einer abwesenden Person ist nicht erforderlich. Erforderlich ist aber, dass es sich der Art nach um eine Verwendung handelt, die der des Vertretenen entspricht.OGH 9 ObA 81/25i, 27.01.2026
- Dies bedeutet aber nicht, daß eine Vertretungstätigkeit nur dann vorliegt, wenn eine einzige Person vertreten wird und der Vertreter ausschließlich deren Stelle voll einnimmt. Ein Vertretungsfall liegt auch dann vor, wenn an einer Schule zwei oder drei konkret benannte Personen dienstverhindert sind und jemand in einer Mischverwendung eine Aufgabe übernimmt, die sich aus Teilaufgaben zusammensetzt, die zuvor von zwei oder mehreren Personen wahrgenommen wurden.OGH 9 ObA 10/96, 31.01.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081609 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 ObA 88/25v, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 81/25i, 27.01.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 38 · Zuordnung
- VBG § 39 · Induktionsphase
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Anstellung für die Dauer der Abwesenheit einer erkrankten Kollegin ist ein befristetes Dienstverhältnis. Scheidet die Kollegin während ihres Krankenstandes aus, endet damit auch Ihre Vertretung.
Ja, wenn im Vertrag steht, für wen Sie einspringen. Erkennt das Gesetz die Beschäftigung von Ersatzkräften ausdrücklich als zulässigen Grund für eine Befristung an und regelt die Bedingungen dafür, genügt es, dass Ihr Vertrag festhält, für welche Person Sie als Ersatzkraft aufgenommen wurden.