Schützt eine Vorsorgevollmacht sicher vor einem gerichtlichen Vertreter?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene Person, Angehörige, Bevollmächtigte
Haben Sie jemandem eine Vollmacht für den Fall erteilt, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, ist eine gerichtliche Vertretung nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie ist nur so weit unzulässig, als durch die Vollmacht im nötigen Ausmaß vorgesorgt ist. Handelt der Bevollmächtigte zu Ihrem Nachteil, ist er überfordert, wird er nicht tätig oder gefährdet er Ihr Wohl, kann das Gericht dennoch einen Vertreter bestellen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Nach § 268 Abs 2 ABGB ist die Bestellung eines Sachwalters bei Vorhandensein eines gewillkürten Vertreters, etwa eines solchen, der durch eine Vorsorgevollmacht zur Vertretung berufen ist, nicht „absolut unzulässig", sondern (nur) insoweit unzulässig, als durch eine Vollmacht für die Besorgung der Angelegenheiten der behinderten Person „im erforderlichen Ausmaß" vorgesorgt ist, was etwa dann nicht der Fall ist, wenn der Vertreter zum Nachteil der behinderten Person handelt oder mit der Vertretung überfordert ist oder der durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte nicht oder nicht im Sinn des Bevollmächtigungsvertrags tätig wird oder durch seine Tätigkeit sonst das Wohl der behinderten Person gefährdet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: mangelnde Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Betroffenen hinsichtlich der Verlegung des Wohnorts, wobei die Wohnortbestimmung weder vom Wirkungsbereich der Vorsorgevollmacht, noch der gesetzlichen Erwachsenenvertretung erfasst war.OGH 7 Ob 79/24d, 23.10.2024
- Für die Beurteilung der Frage, ob eine Sachwalterbestellung im Hinblick auf die von der Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht zu entfallen hat, ist sowohl nach österreichischem als auch nach deutschem Recht entscheidungswesentlich, ob die Betroffene im Zeitpunkt dieser Vollmachtserteilung geschäftsfähig war bzw ob der Bevollmächtigte durch seine Tätigkeit ihr Wohl gefährdet.OGH 10 Ob 102/08k, 24.02.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123430 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 1 Ob 33/25x, 24.06.2025
- OGH 7 Ob 79/24d, 23.10.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 268 · Voraussetzungen
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