Bekomme ich Unterhalt, solange nur die Schuldfrage offen ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 19.05.2021 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unter ausdrücklicher und teilweiser Ablehnung der Entscheidung vom 23.09.1970, 5 Ob 212/70 = EvBl 1971/62 S 101. Wurde eine Ehe rechtskräftig geschieden, ist aber die Frage des Ausmaßes des beiderseitigen Verschuldens noch im fortgesetzten Verfahren zu prüfen, kann zunächst nur ein vorläufiger Unterhalt, ausgehend von der rechtskräftig erfolgten Scheidung der Ehe festgesetzt werden.OGH 1 Ob 504/78, 07.07.1978
- Teilurteil über Scheidung und Verschulden, Unterhalt dem Endurteil vorbehalten.OGH 1 Ob 860/54, 17.11.1954
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005728 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 10 Ob 15/21k, 19.05.2021, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 91
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ist die Ehe rechtskräftig geschieden, können Sie ab diesem Zeitpunkt keinen Unterhalt mehr nach den Regeln für die aufrechte Ehe verlangen. Grundlage sind dann nur mehr die Unterhaltsbestimmungen des Ehegesetzes. Besteht danach kein Anspruch, ist auch ein früher bestandener Anspruch nicht mehr aufrecht.
Nur, wenn der Unterhaltspflichtige in Verzug war. Als geschiedener Ehegatte können Sie Unterhalt für ein Jahr vor dem Anhängigwerden verlangen, aber nur unter dieser Voraussetzung. Ohne Verzug gebührt Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Sache bei Gericht anhängig ist.