Ab wann bekomme ich Unterhalt nach der Scheidung rückwirkend?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei ist aber ein zeitlicher Konnex zwischen Aufforderung zur Auskunftserteilung und Klagsanspruch erforderlich.OGH 7 Ob 198/19x, 22.01.2020
- Es kann dem geschiedenen Ehegatten nicht zugemutet werden, gewissermaßen „ins Blaue zu klagen“, also irgendeine Einkommenshöhe, die am wahrscheinlichsten erscheine, zu behaupten und dem Unterhaltsbegehren zu Grunde zu legen.OGH 2 Ob 261/12i, 07.05.2013
- Hier: Der Beklagte war bereits durch die Klagsführung und das Fordern der Klägerin nach Unterhalt auch für den Zeitraum bis zur Klagsausdehnung in Kenntnis der Unterhaltsforderungen der Klägerin, die sich an seinem tatsächlichen Einkommen orientierten. § 72 EheG stand daher den geltend gemachten Unterhaltsforderungen nicht entgegen.OGH 7 Ob 179/11s, 27.02.2012
- Hier: Vertretbare Rechtsauffassung, wonach kein ausreichender Konnex zwischen der Mahnung (erstes Quartal 2002) und dem verfahrensgegenständlichen Zeitraum Beginn des Zahlungszeitraums Juli 2004 bzw Rechnungslegungszeitraums Mai 2005, Klage 2007 gegeben sei und daher dem konkreten Klagsanspruch keine den Verzug auslösende Mahnung zugrunde liege.OGH 2 Ob 17/10d, 17.06.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 6 Ob 174/23s, 23.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 1/23d, 25.04.2023
- OGH 7 Ob 198/19x, 22.01.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 113/17d, 13.02.2018, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG §72; EGZPO ArtXLII IDa
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur, wenn der Unterhaltspflichtige in Verzug war. Als geschiedener Ehegatte können Sie Unterhalt für ein Jahr vor dem Anhängigwerden verlangen, aber nur unter dieser Voraussetzung. Ohne Verzug gebührt Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Sache bei Gericht anhängig ist.
Nein, nicht ohne weiteres. Auch der besondere Unterhaltsanspruch nach der Scheidung unterliegt den allgemeinen Regeln über die Art der Unterhaltsgewährung. Sie müssen Ihren früheren Ehepartner mit einem konkreten Unterhaltsbegehren in Verzug setzen, damit er säumig wird.