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Fällt unsere Ehewohnung immer in die Aufteilung nach der Scheidung?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Wohnungseigentümer, Mieter
Ja. Die Wohnung, in der Sie zuletzt gemeinsam gelebt haben, gehört nach dem Gesetz immer zum Vermögen, das nach der Scheidung aufgeteilt wird. Das Gericht kann dabei sogar ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht auf den anderen übertragen oder es einem von Ihnen entziehen und löschen lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 22.06.2021 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Die Ehewohnung ist kraft der Legaldefinition des § 81 EheG immer eheliches Gebrauchsvermögen. Ein dingliches Wohnrecht an der Ehewohnung kann durch richterliche Gestaltung übertragen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Genannte Normen

EheG §81; EheG §87; EheG §88

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