Fällt unsere Ehewohnung immer in die Aufteilung nach der Scheidung?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Wohnungseigentümer, Mieter
Ja. Die Wohnung, in der Sie zuletzt gemeinsam gelebt haben, gehört nach dem Gesetz immer zum Vermögen, das nach der Scheidung aufgeteilt wird. Das Gericht kann dabei sogar ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht auf den anderen übertragen oder es einem von Ihnen entziehen und löschen lassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 22.06.2021 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Die Ehewohnung ist kraft der Legaldefinition des § 81 EheG immer eheliches Gebrauchsvermögen. Ein dingliches Wohnrecht an der Ehewohnung kann durch richterliche Gestaltung übertragen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Benützen die Ehegatten die Ehewohnung aufgrund eines beiden zustehenden Wohnungsgebrauchsrechts, kann es im Zuge der Aufteilung einem von ihnen entzogen und bücherlich gelöscht werden.OGH 1 Ob 67/21s, 22.06.2021
- Nach der Grundregel des § 81 Abs 2 EheG fällt die Ehewohnung immer unter die Aufteilung.OGH 3 Ob 311/98a, 16.12.1998
- Ohne Zustimmung des Dienstgebers darf keine Anordnung über die Benützung der Ehewohnung getroffen werden, wohl aber kann eine Ausgleichszahlung auferlegt werden.OGH 6 Ob 566/87, 10.12.1987
- Sowie die Einrichtung, soweit sie mit dieser Wohnung fest verbunden ist.OGH 7 Ob 502/84, 29.11.1984
- Dies würde allerdings nicht hindern, dass aus dem Liegenschaftsbesitz ein Teil von der Aufteilung ausgenommen würde, wenn auf ihn die Voraussetzungen des § 82 Abs 1 Z 1 EheG zuträfen.OGH 7 Ob 706/81, 12.11.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 1 Ob 67/21s, 22.06.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 148/17x, 29.11.2017, Fall aus Burgenland
Genannte Normen
EheG §81; EheG §87; EheG §88
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