Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 5 Ob 22/23f
Worum es ging: Muss ich nach der Scheidung sofort aus der Wohnung ausziehen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Verlangt der andere von Ihnen die Räumung mit der Begründung, Sie hätten kein Recht mehr auf die Wohnung, können Sie dem Ihr Wohnrecht entgegenhalten, das in Ihrem Anspruch auf Aufteilung fortlebt. Das gilt so lange, bis über den Aufteilungsanspruch rechtskräftig entschieden ist.
Vertritt ein Anwalt zwei Parteien und gewinnt nur eine von ihnen, geht man davon aus, dass beide den Anwalt zu gleichen Teilen bezahlen. Nach außen kann daher jede Partei nur ihren Anteil an den gemeinsamen Gesamtkosten fordern oder muss nur diesen zahlen.
Ob Ihr Vorbringen eine bestimmte Tatsache enthält und ob es ausreichend genau ist, richtet sich nach dem einzelnen Fall. Solche Fragen haben keine Bedeutung über Ihr Verfahren hinaus. Der Oberste Gerichtshof prüft sie deshalb im Regelfall nicht.
Bleibt die Ehewohnung bei einem der beiden Ehegatten, kann es der Billigkeit entsprechen, dass dieser den anderen mit einer Geldzahlung dabei unterstützt, eine neue Wohnung zu finden.
Bei der Aufteilung soll ein Ergebnis gefunden werden, das für beide Seiten tragbar ist und dem Einzelfall gerecht wird. Der ausgleichsberechtigte frühere Ehegatte soll angemessen abgefunden werden, aber in einer Weise, die für den Zahlungspflichtigen wirtschaftlich zumutbar ist.
Damit Ihr Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof zulässig ist, genügt es nicht, dass eine bedeutsame Rechtsfrage im Raum steht. Die Entscheidung muss von der Beantwortung dieser Frage auch tatsächlich abhängen.
Auch wenn das Berufungsgericht Ihr Rechtsmittel zugelassen hat, wird es zurückgewiesen, wenn Sie darin nur Gründe geltend machen, deren Erledigung von keiner bedeutsamen Rechtsfrage abhängt.
Geht es um Vermögen, das zwischen den Ehegatten aufzuteilen ist, hat das Aufteilungsverfahren Vorrang. Dort wird zuerst geklärt, wem was zusteht; erst wenn feststeht, dass bestimmte Gegenstände, Ersparnisse oder Rechte nicht der Aufteilung unterliegen, können Sie darüber einen gewöhnlichen Rechtsstreit führen. So wird verhindert, dass ein im Prozess erzieltes Ergebnis später wieder umgestoßen wird.
Bleibt ein Ehegatte während des Aufteilungsverfahrens in der Ehewohnung, erspart er sich die Kosten einer anderen Unterkunft. Dieser Vorteil ist bei der Aufteilung auszugleichen. Berücksichtigt wird er allerdings nur im Rahmen dessen, was insgesamt billig erscheint.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Graz-West, 18.11.2021, 16 C 140/21y-8
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht, 28.09.2022, 5 R 184/21x-23
Zitierte Paragrafen
ABGB § 97 ZPO § 500 ZPO § 510 ZPO § 528
Entscheidungstext
40 Absätze, 12.328 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.03.2023
Geschäftszahl
5Ob22/23f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O*, vertreten durch Siarlidis Huber-Erlenwein Rechtsanwälte OG in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. D*, 2. E*, ebenda, dieser vertreten durch die Erwachsenenvertreterin D*, beide vertreten durch Stipanitz-Schreiner und Partner Rechtsanwälte GbR in Graz, wegen Räumung und Zahlung von 29.950 EUR über den (richtig:) Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 28. September 2022, GZ 5 R 184/21x-23, in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 1. Februar 2023, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Graz-West vom 18. November 2021, GZ 16 C 140/21y-8, teils bestätigt, teils abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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