Wird mir Geld angerechnet, das ich gar nicht verdient habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.10.2019 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berücksichtigung von nicht bezogenen Miet- und Pachteinnahmen für den von der Ehegattin verschenkten Liegenschaftsanteil.OGH 8 Ob 101/19i, 25.10.2019
- Dem Unterhaltsberechtigten ist bei der Vermögensanlage ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen.OGH 10 Ob 92/04h, 13.06.2005
- Wird schlecht gewirtschaftet, so ist demnach als Erträgnis fiktiv dennoch all das zu berücksichtigen, das bei ordnungsgemäßer Wirtschaft erzielt worden wäre; der Unterhaltsberechtigte darf nicht zu Lasten des Unterhaltspflichtigen bei seiner Vermögensverwaltung nachlässig sein.OGH 10 Ob 92/04h, 13.06.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009575 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 8 Ob 101/19i, 25.10.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Erträge Ihres Vermögens zählen mit, etwa Zinsen, und zwar auch dann, wenn das Vermögen geerbt wurde. Das Vermögen selbst wird nur herangezogen, wenn das Einkommen für den angemessenen Unterhalt nicht ausreicht. Der Erlös aus dem Verkauf einer Sache gilt als Vermögen, nicht als Einkommen.
Nein. Rechnet Ihnen das Gericht ein Einkommen an, das Sie erzielen könnten, muss dieses nach den konkreten Verhältnissen mit einer gewissen Regelmäßigkeit und auf längere Dauer gesichert sein. Kurzfristige oder unsichere Verdienstmöglichkeiten bleiben außer Betracht.