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Darf mir ein Gelegenheitsverdienst beim Unterhalt angerechnet werden?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein. Rechnet Ihnen das Gericht ein Einkommen an, das Sie erzielen könnten, muss dieses nach den konkreten Verhältnissen mit einer gewissen Regelmäßigkeit und auf längere Dauer gesichert sein. Kurzfristige oder unsichere Verdienstmöglichkeiten bleiben außer Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 30.11.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Als Erträgnisse einer Erwerbstätigkeit, die im Sinne des § 66 EheG zu veranschlagen wäre, sind auch im Fall nicht tatsächlich erzielter, sondern bloß in zumutbarer Weise erzielbarer angenommener Einkünfte nur solche zu werten, die nach den konkreten Verhältnissen mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf eine längere Dauer als gesichert angenommen werden können.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057351 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EheG §66

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Grenzen der Anrechnung möglichen Einkommens

Auch bei selbst verschuldetem Jobverlust darf nicht einfach angenommen werden, dass Ihnen das frühere Einkommen weiterhin zur Verfügung steht. Das Gericht muss feststellen, was Sie mit Ihren tatsächlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten am Arbeitsmarkt in diesem Zeitraum wirklich verdienen könnten.

günstig für Unterhaltspflichtiger Betreuungspflichten bei der Einkommensanrechnung

Ja. Rechnet Ihnen das Gericht ein erzielbares Einkommen zu, muss es auch berücksichtigen, dass die Betreuung von Kleinkindern Ihre Erwerbsmöglichkeiten einengt. Das gilt für Mütter und Väter gleichermaßen. Zumutbar kann es aber sein, ein Kind in einer Betreuungseinrichtung unterzubringen, damit ältere Kinder nicht in Not geraten.

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