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Muss ich nach Jobverlust weiter den vollen Unterhalt zahlen?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern, Arbeitnehmer
Auch wenn Sie den Arbeitsplatz selbst verschuldet verloren haben, müssen Sie nur alles unternehmen, was nach Ihren persönlichen Verhältnissen und der Arbeitsmarktlage sinnvoll ist, um wieder ähnlich zu verdienen. Dass Sie den Verlust selbst verursacht haben, bleibt ohne Folgen. Anders ist es nur, wenn Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie den Verlust bewusst herbeigeführt haben, um den Unterhalt zu umgehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der mit einem Arbeitsplatzverlust verbundene Einkommensentfall löst auch bei verschuldetem Arbeitsplatzverlust nur die Obliegenheit aus, alle nach den konkreten persönlichen und Arbeitsmarktverhältnissen sinnvollen Anstrengungen zu unternehmen, wieder einen Arbeitsplatz mit entsprechenden Verdienstmöglichkeiten zu finden. Dass sich der Unterhaltspflichtige selbst in die Lage gebracht hat, einen neuen Arbeitsplatz finden zu müssen, ist solange unerheblich, als ihm nicht nachgewiesen werden kann, er hätte es auf den Verlust des Arbeitsplatzes deshalb angelegt gehabt, um seine Unterhaltspflichten nicht erfüllen zu müssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 25.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Keine Anspannung nach Haushaltsführung

Nicht ohne Weiteres. Haben Sie bis zur Aufhebung des gemeinsamen Haushalts Ihren Beitrag durch die Haushaltsführung geleistet und sind Sie keiner ständigen und gleichmäßigen Erwerbstätigkeit nachgegangen, steht Ihnen Unterhalt wie in aufrechter Ehe zu. Sie müssen sich nicht zusätzlich anstrengen, solange nicht bewiesen ist, dass sich das nach der gemeinsamen Lebensgestaltung ohnehin geändert hätte.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

Möglicherweise ja. Allein die Meldung als arbeitssuchend befreit Sie nicht. Das Gericht prüft im Einzelfall, ob Sie bei Einsatz aller Ihrer Fähigkeiten, also nach Ausbildung und Können, eine Stelle erlangen könnten, und rechnet Ihnen dieses mögliche Einkommen zu.

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