Muss ich nach Jobverlust weiter den vollen Unterhalt zahlen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Langjährige Arbeitslosigkeit. Der Vater legt zum Nachweis seiner Bemühungen um eine Arbeitsstelle eine umfangreiche Liste seiner Bewerbungen in der jüngeren Vergangenheit vor.OGH 1 Ob 65/16i, 28.04.2016
- Da der Vater nach den Feststellungen der Vorinstanzen ab 5. 8. 2009 einkommenslos und infolge fehlenden Aufenthaltstitels auch nicht vermittelbar war, entspricht die Verneinung des Vorliegens der Anspannungsvoraussetzungen durch die Vorinstanzen der Rechtslage.OGH 6 Ob 80/13b, 08.05.2013
- Hier: Versuch der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem der Ausbildung nicht entsprechenden Fachbereich.OGH 9 Ob 5/13w, 24.04.2013
- Der Schuldner hat zu behaupten und zu beweisen, dass er das frühere Einkommen nicht mehr erzielen kann. Misslingt ihm dieser Beweis, so kann er dennoch nicht ohneweiteres auf sein früheres Einkommen angespannt werden, sondern es kommt dann auf seine konkreten Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt an.OGH 1 Ob 58/00m, 28.03.2000
- Dazu reicht die bloße Meldung bei den zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehenden Stellen allein nicht aus, sondern es ist auch die Entfaltung von Eigeninitiative zur Erzielung eines entsprechenden Einkommens zu fordern.OGH 1 Ob 223/98w, 27.04.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 25.
- OGH 4 Ob 138/25k, 28.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 61/24g, 17.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 76/18x, 24.05.2018, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 210/17h, 21.03.2018
- OGH 4 Ob 258/16v, 24.01.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht ohne Weiteres. Haben Sie bis zur Aufhebung des gemeinsamen Haushalts Ihren Beitrag durch die Haushaltsführung geleistet und sind Sie keiner ständigen und gleichmäßigen Erwerbstätigkeit nachgegangen, steht Ihnen Unterhalt wie in aufrechter Ehe zu. Sie müssen sich nicht zusätzlich anstrengen, solange nicht bewiesen ist, dass sich das nach der gemeinsamen Lebensgestaltung ohnehin geändert hätte.
Möglicherweise ja. Allein die Meldung als arbeitssuchend befreit Sie nicht. Das Gericht prüft im Einzelfall, ob Sie bei Einsatz aller Ihrer Fähigkeiten, also nach Ausbildung und Können, eine Stelle erlangen könnten, und rechnet Ihnen dieses mögliche Einkommen zu.