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Müssen erwachsene Kinder und Eltern einander beistehen?

betrifft Eltern, Kinder, Angehörige
Eltern und Kinder haben einander beizustehen. Diese gegenseitige Pflicht gilt auch dann noch, wenn die Kinder bereits volljährig sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die im § 137 Abs 2 ABGB normierte gegenseitige Pflicht der Eltern und Kinder, einander beizustehen, gilt auch für volljährige Kinder.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009634 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 9.

Im Gesetz

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