Müssen Großeltern für den Unterhalt des Enkelkindes aufkommen?
günstig für Großeltern betrifft Großeltern, Kinder, Eltern, Unterhaltsberechtigte
Erst dann, wenn beide Elternteile nicht ausreichend dazu imstande sind. Vorher ist zu prüfen, ob die Eltern nicht mehr leisten könnten, wenn sie ihre Kräfte voll einsetzen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.04.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Großeltern sind erst dann zur Unterhaltsleistung heranzuziehen, wenn beide Elternteile nicht ausreichend imstande sind, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Eltern sind vor Belastung der Großeltern jedenfalls "anzuspannen".OGH 1 Ob 337/99m, 14.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109508 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 7 Ob 53/16v, 27.04.2016
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 141 · Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten
Verwandte Fragen
Familienrecht · Unterhaltspflicht der Großeltern
Familienrecht · Subsidiärer Unterhalt der Großeltern
Familienrecht · Aufteilung des Elternunterhalts unter Geschwistern
Familienrecht · Unterhaltspflicht der Großeltern
Familienrecht · Unterhalt für Eltern und Großeltern