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Müssen Großeltern für den Unterhalt des Enkelkindes aufkommen?

günstig für Großeltern betrifft Großeltern, Kinder, Eltern, Unterhaltsberechtigte
Erst dann, wenn beide Elternteile nicht ausreichend dazu imstande sind. Vorher ist zu prüfen, ob die Eltern nicht mehr leisten könnten, wenn sie ihre Kräfte voll einsetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.04.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Großeltern sind erst dann zur Unterhaltsleistung heranzuziehen, wenn beide Elternteile nicht ausreichend imstande sind, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109508 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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