Wann darf jeder einen Weg benützen, auch ohne Erlaubnis?
günstig für Benützer betrifft Grundeigentümer, Anrainer, Fußgänger, Gemeinden
Von Gemeingebrauch spricht man, wenn eine Straße von jedermann unter gleichen Bedingungen benützt werden darf, ohne behördliche Bewilligung und unabhängig vom Willen dessen, der über den Grund verfügt. Dasselbe gilt für einen Gehweg. Dass ihn vor allem Leute aus einem bestimmten Ortsteil benützen, ändert daran nichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Unter Gemeingebrauch versteht man die Benützung einer Straße unter den gleichen Bedingungen ohne behördliche Bewilligung und unabhängig vom Willen des über den Straßengrund Verfügungsberechtigten. Gleiches gilt auch für den Gehweg. Ob die Benützung vornehmlich durch Personen eines bestimmten Ortsteiles erfolgt, ist nicht wesentlich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 1 Ob 186/22t, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 46/20f, 21.07.2020
Im Gesetz
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