Zum Inhalt springen

Darf ich einen Weg benutzen, den alle seit Jahrzehnten gehen?

günstig für Allgemeinheit betrifft Grundeigentümer, Gemeinden, Anrainer, Spaziergänger
Ja, wenn der Weg über sehr lange Zeit von der Allgemeinheit benutzt wurde, kann daran ein Gemeingebrauch entstehen. Zusätzlich muss ein echtes Verkehrsbedürfnis bestehen, der Weg also tatsächlich gebraucht werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Gemeingebrauch kann durch eine der Ersitzung entsprechende langjährige Übung entstehen. Erforderlich ist aber auch nach dem oberösterreichischen Landesrecht das Bestehen eines Verkehrsbedürfnisses.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Gemeingebrauch an Wegen
Eigentum und Grundbuch · Gemeingebrauch an Wegen
Eigentum und Grundbuch · Ersitzung eines Gemeindewegs
Eigentum und Grundbuch · Stillschweigende Widmung eines Privatwegs
Eigentum und Grundbuch · Gemeingebrauch schränkt Eigentum ein