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Beweist die Eintragung im Verzeichnis, wem das Ufergrundstück gehört?

betrifft Grundeigentümer, Anrainer, Gemeinden
Nein. Die Aufnahme eines Grundstücks in das Verzeichnis des öffentlichen Wasserguts dient nur der Übersicht und begründet keine Rechte. Sie ist ein bloßer Behelf der Geschäftsabteilung und für sich allein kein Nachweis des Eigentums.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 23.11.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Der Aufnahme einer Liegenschaft in das Grundstücksverzeichnis II als öffentliches Wassergut kommt keine konstitutive Wirkung zu. Die Aufnahme erfolgt lediglich zu Evidenzzwecken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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