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Bekomme ich durch den Vermerk im Grundbuch Eigentum am Bauwerk?

betrifft Bauwerkseigentümer, Grundeigentümer, Käufer
Nein. Der Vermerk im Grundbuch dient nur der Übersicht und begründet für sich kein Recht. Für die rechtliche Beurteilung des Bauwerks ist er ohne Bedeutung; entscheidend ist die Hinterlegung der Urkunden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 19.01.2023 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1985)

Die Ersichtlichmachung nach § 19 Abs 1 UHG wirkt in keiner Weise rechtsbegründend.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077228 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

UHG §10 Abs1a idF GB‑Nov 2008; UHG §19

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