Zählt der Vermerk über mein Wegerecht beim eigenen Grundstück?
betrifft Liegenschaftseigentümer, Nachbar, Käufer, Wegeberechtigter
Rechtlich bringt er nichts Eigenes. Der Vermerk im Gutsbestandsblatt des begünstigten Grundstücks zeigt nur an, dass die Eintragung an anderer Stelle besteht. Entscheidend ist die Eintragung beim belasteten Grundstück.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Die durch Grundbuchsvorschriften vorgeschriebene Ersichtlichmachung im Gutsbestandsblatt der herrschenden Liegenschaft hat keine materiellrechtliche Bedeutung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Art der Eintragung im Grundbuch ist lediglich dazu bestimmt, die an anderer Stelle bestehende Eintragung aufzuzeigen.OGH 5 Ob 228/08b, 27.01.2009
- Die Ersichtlichmachung einer Grunddienstbarkeit im A2-Blatt des Grundbuchs über die herrschende Liegenschaft ist materiellrechtlich ohne Bedeutung.OGH 5 Ob 228/08b, 27.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 5 Ob 17/19i, 20.03.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 207/17b, 13.03.2018, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 235/16v, 04.05.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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