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Zählt der Vermerk über mein Wegerecht beim eigenen Grundstück?

betrifft Liegenschaftseigentümer, Nachbar, Käufer, Wegeberechtigter
Rechtlich bringt er nichts Eigenes. Der Vermerk im Gutsbestandsblatt des begünstigten Grundstücks zeigt nur an, dass die Eintragung an anderer Stelle besteht. Entscheidend ist die Eintragung beim belasteten Grundstück.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die durch Grundbuchsvorschriften vorgeschriebene Ersichtlichmachung im Gutsbestandsblatt der herrschenden Liegenschaft hat keine materiellrechtliche Bedeutung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Im Gesetz

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