Habe ich ein Wegerecht, weil es bei meinem Grundstück steht?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Käufer, Wegeberechtigte
Nein. Der Vermerk im Gutsbestandsblatt Ihres Grundstücks zeigt nur an, dass anderswo eine Eintragung besteht; er begründet das Recht nicht. Erworben wird eine solche Dienstbarkeit erst durch die Eintragung beim belasteten Grundstück.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 13.03.2018 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Die Ersichtlichmachung einer Grunddienstbarkeit im A 2 - Blatt des Grundbuches (der Landtafel) über die herrschende Liegenschaft ist materiellrechtlich ohne Bedeutung (Klang 2. Auflage II S 561).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ersichtlichmachung der Verpflichtung zur Duldung eines Durchganges oder einer Durchfahrt nach § 130 Abs 1 lit h Wr BauO idF LGBl 1930/11.OGH 5 Ob 195/11d, 09.11.2011
- Durch die bloße Ersichtlichmachung im Gutsbestandsblatt des herrschenden Grundstücks wird die Dienstbarkeit nicht erworben, ist diese Art der Eintragung im Grundbuch doch lediglich dazu bestimmt, die an anderer Stelle bestehende Eintragung aufzuzeigen, sodass ihr keinerlei rechtsbegründende Wirkung zukommt.OGH 1 Ob 19/01b, 27.03.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017905 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 5 Ob 207/17b, 13.03.2018, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 235/16v, 04.05.2017, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 231/16f, 01.03.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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