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Macht es einen Unterschied, ob etwas Zubehör oder Bestandteil ist?

betrifft Käufer, Verkäufer, Eigentümer
Nein. Selbständiger Bestandteil und Zubehör stehen einander rechtlich gleich. Aus der oft schwierigen Abgrenzung ergeben sich keine unterschiedlichen Rechtsfolgen, Sie müssen sie also nicht treffen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1987)

Selbständiger Bestandteil und Zubehör stehen einander rechtlich gleich.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009877 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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