Wem gehört ein Einbau, der ohne Beschädigung nicht entfernbar ist?
betrifft Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Handwerker, Mieter
Lässt sich ein Teil nicht abtrennen, ohne die Sache zu verletzen, gehört er zwingend derselben Person wie die Hauptsache. Ist er dagegen abtrennbar, kann er weiterhin jemand anderem gehören.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 02.04.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Unselbständige Bestandteile, die nicht ohne Verletzung ( Änderung ) der Substanz abgesondert werden können, teilen sachenrechtlich notwendig das Schicksal der Hauptsache, während selbständige Bestandteile sonderrechtsfähig bleiben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009914 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 52/24v, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 64/19a, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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