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Was ist mit dem Inventar einer Sache gemeint?

betrifft Käufer, Verkäufer, Pächter, Verpächter
Wenn von Inventar die Rede ist, ist damit das Zubehör im Sinne des Gesetzes gemeint. Die beiden Begriffe bezeichnen dasselbe.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Unter dem Wort "Inventar" ist der Begriff Zubehör i.S. der §§294 ff ABGB zu verstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009949 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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