Was ist mit dem Inventar einer Sache gemeint?
betrifft Käufer, Verkäufer, Pächter, Verpächter
Wenn von Inventar die Rede ist, ist damit das Zubehör im Sinne des Gesetzes gemeint. Die beiden Begriffe bezeichnen dasselbe.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Unter dem Wort "Inventar" ist der Begriff Zubehör i.S. der §§294 ff ABGB zu verstehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zum Inventar gehören beispielsweise Möbel oder Bilder und alles, was der fortdauernden Bewohnung dienlich ist, nicht aber Bargeld, Wertpapiere oder andere Pretiosen, weil sie nicht dem fortdauernden Gebrauch der Liegenschaft gewidmet sind.OGH 4 Ob 99/19s, 24.10.2019
- Dies ist aber bei Möbel und Einrichtungsstücken eines Wohnhauses im Zweifel nicht der Fall.OGH 5 Ob 210/73, 14.11.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009949 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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