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Was kommt in das Verzeichnis des Nachlasses?

betrifft Erben, Gläubiger, Notar
Für die Aufnahme in das Verzeichnis des Nachlasses kommt es darauf an, was der Verstorbene in seinem Besitz hatte. Ob er auch Eigentümer war, ist dafür nicht entscheidend.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Für die Inventierung des Nachlasses ist der Besitz, nicht das Eigentum des Erblassers maßgebend. (SZ 6/266)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007816 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 25.

Im Gesetz

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