Wann nehme ich eine Sache allein durch mein Handeln in Besitz?
betrifft Eigentümer, Käufer, Nachbarn
Die gesetzlichen Regeln über Betreten, Einzäunen, Bezeichnen oder Bearbeiten betreffen nur den einseitigen Besitzerwerb, also das eigenmächtige Ergreifen. Für eine Übergabe von einer Person an die andere gelten sie nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Die Bestimmung des § 312 ABGB bezieht sich nur auf den einseitigen Besitzerwerb.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010127 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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