Zum Inhalt springen

Wann nehme ich eine Sache allein durch mein Handeln in Besitz?

betrifft Eigentümer, Käufer, Nachbarn
Die gesetzlichen Regeln über Betreten, Einzäunen, Bezeichnen oder Bearbeiten betreffen nur den einseitigen Besitzerwerb, also das eigenmächtige Ergreifen. Für eine Übergabe von einer Person an die andere gelten sie nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Die Bestimmung des § 312 ABGB bezieht sich nur auf den einseitigen Besitzerwerb.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010127 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Grenzen der Alleinbenützung
Eigentum und Grundbuch · Umfang des Grunderwerbs beim Bauen
Nachbarrecht · Eigentum an einer Mauer an der Grenze
Eigentum und Grundbuch · Sachbesitz als Voraussetzung der Ersitzung
Eigentum und Grundbuch · Eigentumserwerb ohne Grundbuchseintrag