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Erhalte ich auch den Grund rund um mein Gebäude?

günstig für Bauführer betrifft Bauführer, Grundeigentümer, Nachbarn
Ja, aber nur in engen Grenzen. Zum erworbenen Grund gehört neben der verbauten Fläche auch das, was zur bestimmungsgemäßen Benützung des Hauses unentbehrlich ist. Darunter fallen nur Zugänge und Zufahrten sowie die zur Reparatur an den Hausmauern unbedingt nötigen Abstände; weiter reicht es nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 20.07.2021 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1956)

Der Eigentumserwerb nach § 418 ABGB umfaßt nicht allein die verbaute Fläche im streng technischen Sinn, sondern auch die zur bestimmungsmäßigen Benützung des Hauses unentbehrlichen Flächen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011092 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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