Muss ich für den Eigentumserwerb noch etwas tun?
günstig für Bauführer betrifft Bauführer, Grundstückseigentümer, Käufer
Nein. Sind die Voraussetzungen der Bauführung auf fremdem Grund erfüllt, erwerben Sie das Eigentum unmittelbar kraft Gesetzes. Es braucht dafür weder eine Aneignungshandlung noch eine Eintragung im Grundbuch. Sie haben aber Anspruch darauf, dass Ihr Eigentum im Grundbuch eingetragen wird.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 20.07.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Unter den Voraussetzungen des letzten Satzes des § 418 ABGB vollzieht sich der Eigentumserwerb kraft Gesetzes, ohne daß es einer Aneignungshandlung oder der Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Bauführer bedarf.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der außerbücherliche Eigentümer hat Anspruch auf bücherliche Übertragung bzw Einwilligung in die Verbücherung.OGH 8 Ob 116/16s, 24.08.2017
- Der Eintragungsgrundsatz wird im Falle der redliche Bauführung auf fremdem Grund durchbrochen.OGH 8 Ob 116/16s, 24.08.2017
- Gilt auch für unvollendet gebliebene Teile von Bauwerken.OGH 7 Ob 508/82, 11.02.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011104 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 231/20m, 20.07.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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