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Was darf ich mit dem Teil machen, den ich allein nutze?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Ist Ihnen als Miteigentümer ein Teil der gemeinsamen Sache zur alleinigen Benützung überlassen, dürfen Sie darüber verfügen. Die Grenze liegt dort, wo wichtige Interessen der übrigen Miteigentümer berührt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Die Grenze der Verfügungsmacht des Miteigentümers über den ihm zur Alleinbenützung überlassenen Teil der gemeinsamen Sache liegt dort, wo wichtige Interessen der übrigen Miteigentümer berührt werden (ähnlich bereits 1 Ob 46/68).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013604 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

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