Darf ich anderen das Betreten meines Grundstücks verbieten?
günstig für Eigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Besucher, Fotografen, Nachbarn
Ja. Als Eigentümer können Sie das Betreten Ihres Grundes verbieten, auch das Betreten zum Fotografieren. Dieses Recht hat allerdings Grenzen, etwa wenn auf dem Grundstück öffentliche Aufgaben erfüllt werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 20.04.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Der Eigentümer kann auch das Betreten seines Grundes - insbesondere zum Zweck des Fotografierens - verbieten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Hortbetreiber und Besuchsrechtsberechtigter.OGH 5 Ob 21/13v, 18.04.2013
- Dieses Recht unterliegt privat- und öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, insbesondere dann, wenn die Übertragung von öffentlichen Aufgaben einer (unbeschränkten) Durchsetzung des Hausrechts entgegensteht (so bereits 6 Ob 593/91).OGH 4 Ob 140/07b, 02.10.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010382 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 66/23d, 20.04.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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