Darf ich zur Wartung meiner Wasserleitung fremden Grund betreten?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Leitungsberechtigte
Ja. Das Recht der Wasserleitung schließt das Betreten des belasteten Grundstücks ein, um die Leitung zu reinigen, instand zu halten und ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Sie müssen den Eigentümer davon aber vorher verständigen, außer es ist Gefahr im Verzug.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Das Recht der Wasserleitung nach § 497 ABGB umfasst auch das Recht, das dienende Grundstück zur Reinigung und Instandhaltung, wozu auch die Überprüfung ihrer Funktionstüchtigkeit zählt, zu betreten; wie aber aus § 484 ABGB abzuleiten ist, ist von einer solchen Maßnahme, sofern nicht Gefahr im Verzug ist, der Eigentümer des dienenden Grundstückes zu verständigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Arbeiten zur Herstellung der Wasserleitung.OGH 1 Ob 79/10i, 06.07.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011812 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 59/25w, 09.09.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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