Darf ich dem Nachbarn jede Nutzung meines Grundes verbieten?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Unternehmer
Weitgehend ja. Als Grundeigentümer sind Sie nur durch das Verbot der schikanösen Rechtsausübung beschränkt. Dass Sie Ihr Eigentum verteidigen, damit kein Recht des Nachbarn entsteht, ist kein Rechtsmissbrauch, selbst wenn ihn das wirtschaftlich hart trifft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Das Recht des Grundstückseigentümers wird nur durch das Verbot der schikanösen Rechtsausübung beschränkt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: berechtigtes Interesse, weil Kläger die strittigen Liegenschaftsflächen als Garten bzw Lager- und Wartungsfläche nutzen möchte.OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024
- Hier: Verstoß gegen die guten Sitten verneint; die Beklagte hatte die veränderte Trasse ohne Verständigung der Klägerin ausgeführt und in der Folge im behördlichen Überprüfungsverfahren einen unrichtigen Plan vorgelegt, wobei im angeschlossenen Ausführungsoperat wahrheitswidrig behauptet wurde, alle Grundeigentümer hätten der Abweichung zugestimmt.OGH 1 Ob 158/20x, 24.09.2020
- Hier: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch; Rechtsmissbrauch und schikanöse Klagsführung bejaht, da der Kläger wusste, dass für eine Quellfassungssanierung – welcher er ausdrücklich zustimmte – allenfalls auch sein eigener Grund in Anspruch genommen wird.OGH 1 Ob 121/19d, 29.08.2019
- Kein Rechtsmissbrauch liegt in der Verteidigung einer Servitut gegen (auch geringfügige) Beeinträchtigungen der bestehenden Dienstbarkeit durch den Liegenschaftseigentümer, da ansonsten eine Freiheitsersitzung drohen würde.OGH 1 Ob 34/18h, 17.07.2018
- Die Verteidigung des Eigentumsrechts bei Inanspruchnahme von fremden Grund und Boden erfolgt deshalb nicht rechtsmißbräuchlich, weil bei Gewährenlassen des Nachbarn eine Dienstbarkeit ersessen werden könnte.OGH 1 Ob 1035/95, 27.02.1996
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Das Interesse der Grundeigentümerin das Entstehen einer Dienstbarkeit zu verhindern, ist höher zu bewerten als das wirtschaftliche Interesse der Beklagten, selbst wenn ihre betriebliche Existenz gefährdet wird.OGH 4 Ob 58/93, 13.07.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010395 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 27.
- OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 13/22y, 29.03.2022
- OGH 7 Ob 136/21g, 16.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 170/21k, 21.10.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 231/20m, 20.07.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 165/19d, 22.10.2019, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 121/19d, 29.08.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 17/19z, 26.04.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 354
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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