Darf ein Anwalt für beide Vertragsseiten als Treuhänder tätig sein?
betrifft Käufer, Verkäufer, Rechtsanwalt, Konsument
Eine Treuhandschaft kann für mehrere Seiten gleichzeitig bestehen. Ein Rechtsanwalt darf ein solches Treuhandmandat auch dann übernehmen, wenn die Interessen der beteiligten Parteien einander widersprechen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Auch eine mehrseitige Treuhand ist möglich. Rechtsanwälte dürfen Treuhandmandate bei widersprechenden Interessen mehrerer Parteien annehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: widersprüchliche Erklärungen der Treugeber, wenn auch noch keine ausdrücklichen Zahlungsverlangen.OGH 1 Ob 125/24z, 24.10.2024
- Voraussetzung ist aber, dass die Sach- oder Rechtslage überhaupt unklar ist. Ist dies eindeutig nicht der Fall, besteht für die Hinterlegung kein rechtfertigender Grund.OGH 1 Ob 177/22v, 12.10.2022
- Ein Treuhänder kann bei unklarer Sach- und Rechtslage – etwa im Fall des Auftretens eines Konflikts zwischen seinen Treugebern, welche ihm von gegensätzlichen Interessen geleitet gegenüberstehen – Anlass haben, von der Möglichkeit des gerichtlichen Erlags des Treuhandgeldes Gebrauch machen; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.OGH 20 Ds 2/19b, 29.10.2019
- Die Erhebung strittiger Tatumstände, etwa aufgrund widersprüchlicher Erklärungen der Treugeber, ist auch einem rechtskundigen Treugeber nicht zumutbar.OGH 8 Ob 71/09p, 19.11.2009
- Hier: Treuhändige Abwicklung eines Liegenschaftskaufvertrags; Weisung der Käufer, einen Teil des Treuhanderlags wegen bestehender Mängel nicht auszuzahlen.OGH 1 Ob 89/08g, 25.11.2008
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- Bei einer mehrseitigen Treuhand hat der Treuhänder in mehreren Richtungen Interessen zu wahren; widersprechende Parteieninteressen bilden sogar einen der wichtigsten Bestellungsgründe für Treuhänder. Der Rechtsanwalt als Treuhänder hat der von ihm übernommenen Treuhandverpflichtung sorgfältig nachzukommen und muss spätere Dispositionen lediglich eines Treugebers, die dem anderen Treugeber offenbar zum Nachteil gereichen müssten, unberücksichtigt lassen. Im Falle einer Interessenkollision muss sich der Rechtsanwalt bis zur Bereinigung des Konflikts zwischen den Treugebern gegenüber allen Seiten neutral verhalten.OGH 16 Bkd 1/07, 08.10.2007
- Die Erhebung strittiger Tatumstände, etwa auf Grund widersprüchlicher Erklärungen der Treugeber, ist auch einem rechtskundigen Treugeber nicht zumutbar.OGH 8 Ob 39/07d, 18.04.2007
- Hier: Gegensätzliche Weisungen der beteiligten Treugeber.OGH 8 Ob 39/07d, 18.04.2007
- Der Treuhänder kann bei Auftreten eines Konflikts zwischen den Treugebern und unklarer Sach- oder Rechtslage zur gerichtlichen Hinterlegung des Treuguts gemäß § 1425 ABGB schreiten; dies vor allem dann, wenn unklar ist, ob die Ausfolgungsbedingungen erfüllt sind.OGH 8 Ob 39/07d, 18.04.2007
- Der mehrseitige Treuhänder muss spätere Dispositionen lediglich eines Treugebers, die dem anderen Treugeber offenbar zum Nachteil gereichen, unberücksichtigt lassen.OGH 8 Ob 39/07d, 18.04.2007
- Im Falle einer Interessenkollision muss sich der Rechtsanwalt bis zur Bereinigung des Konflikts zwischen den Treugebern gegenüber allen Seiten neutral verhalten. Schon der Anschein einer unzulässigen Doppelvertretung muss unter allen Umständen vermieden werden.OGH 16 Bkd 3/03, 19.05.2003
- Wenn ein Rechtsanwalt die Funktion als Treuhänder übernommen hat, so hat er nicht nur gemäß § 9 RAO seiner eigenen Partei gegenüber, sondern auch gegenüber dem Treugeber, welcher ihm im Sinne des § 11 RAO die Ausführung des Treuhandgeschäftes anvertraute, Pflichten übernommen, welcher er mit Treue und Gewissenhaftigkeit zu erfüllen hat.OGH 16 Bkd 3/03, 19.05.2003
- Der mehrseitige Treuhänder darf bei Auftreten eines Konfliktes zwischen seinen Treugebern den strittigen Betrag bei Gericht erlegen, wenn unklar beziehungsweise bei zumutbarer Prüfung nicht zu klären ist, ob die Ausfolgebedingungen erfüllt sind (vergleiche 7 Ob 523/91 = ecolex 1991, 682 = AnwBl 1992, 247; 7 Ob 626/92).OGH 5 Ob 309/00b, 19.12.2000
- So wie der Treuhänder einer nachträglich erteilten Weisung, die nur von einem Treuhänder ausgeht, sachlich ungerechtfertigt ist und den anderen Treugeber belastet, nicht nachkommen darf, darf er auch keine Erhöhung des Risikos (hier: durch Übernahme weiterer Treuhandschaften in Ansehung desselben Treuhandobjekts) für einen oder mehrere Treugeber herbeiführen. Die Verletzung von Informations- (Aufklärungs-)Pflichten des Treuhänders macht den Treuhänder für einen unsächlich herbeigeführten Vertrauensschaden des Treugebers ersatzpflichtig.OGH 1 Ob 333/98x, 25.05.1999
- Einerseits das Interesse des Käufers an der widmungsgemäßen Verwendung des Kaufpreises zur Lastenfreistellung und der Verbücherung seines Eigentumsrechts, andererseits das Interesse des Verkäufers an der Lastenfreistellung und Auszahlung des Restkaufpreises.OGH 4 Ob 84/98a, 05.05.1998
- Bei einem mehrseitigen Treuhandverhältnis hat der Treuhänder mehrere Interessen zu wahren, und zwar einerseits das Interesse des Käufers an der widmungsgemäßen Verwendung des Kaufpreises, andererseits das Interesse des Darlehensgebers an der Verbücherung des vereinbarten Pfandrechtes zur Sicherstellung der Darlehensforderung.OGH 4 Ob 2119/96p, 14.05.1996
- Eine mehrseitige Treuhand liegt dann vor, wenn der Treuhänder in mehreren Richtungen Interessen zu wahren hat.OGH 3 Ob 570/92, 28.04.1993
- In der Annahme von Treuhandmandaten im Interesse beider Seiten liegt keine Doppelvertretung.OGH 7 Ob 13/90, 05.04.1990
- Bei mehrseitigen Treuhandverhältnissen stehen zwei oder mehrere von gegensätzlichen Interessen geleitete Treugeber, zum Beispiel die Parteien eines Kaufvertrages, einem Treuhänder gegenüber.OGH 1 Ob 667/87, 09.12.1987
- Insbesondere ist derjenige, auf dessen Konto ein bestimmter Geldbetrag mit dem übereinstimmenden Auftrag zweier Vertragspartner, diesen Betrag bestimmungsgemäß zu verwenden, überwiesen wurde, offener Treuhänder beider Vertragspartner.OGH 3 Ob 558/79, 23.01.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 41.
- OGH 21 Ds 6/23d, 26.04.2024
Im Gesetz
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