ABGB § 358
Was die Gerichte dazu entschieden haben
War derselbe Treuhänder für beide Seiten tätig, berührt die Insolvenz des einen die Rechte des anderen nicht, wenn der Insolvenzverwalter auf der Erfüllung des Kaufvertrags besteht. Sie dürfen dann weiter auf das Treuhandkonto zahlen. Der Treuhänder muss zuerst die im Grundbuch eingetragenen Gläubiger befriedigen und nur den Rest an die Masse herausgeben.
Ja. Sie können Eigentum an einer Liegenschaft übertragen und dabei vereinbaren, dass es unter einer bestimmten Bedingung an Sie zurückfällt, etwa wenn der Beschenkte vor Ihnen stirbt. Diese zeitliche Beschränkung kann bei der Eintragung im Grundbuch mit einem Hinweis sichtbar gemacht werden.
Ja. Hat der Verstorbene bestimmte Vermögensstücke nur für Sie treuhändig gehalten, gehören sie nicht zum Nachlass. Sie können sie daher auch dann mit einer Eigentumsklage vom Erben herausverlangen, wenn der Nachlass bereits rechtskräftig übergeben wurde.
Nein. Gibt Ihnen der Gläubiger die verpfändete oder zur Sicherheit übereignete Sache nicht bloß vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit zurück, erlischt sein Recht daran. Ein Vorbehalt ändert daran nichts. Die Schuld selbst bleibt bestehen.
Eine Treuhandschaft kann für mehrere Seiten gleichzeitig bestehen. Ein Rechtsanwalt darf ein solches Treuhandmandat auch dann übernehmen, wenn die Interessen der beteiligten Parteien einander widersprechen.
Verfasst ein Notar die Urkunde und wickelt er das Geschäft als Treuhänder für beide Vertragsteile ab, trifft ihn ein besonderer Pflichtenkreis. Einer nachträglichen Weisung, die nur von einer Seite kommt, sachlich nicht gerechtfertigt ist und die andere Seite belastet, darf er nicht nachkommen.
Ein Treuhänder hält das Treugut nach außen selbst, verpflichtet sich aber, es für den Treugeber auf dessen Rechnung und nach dessen Weisungen zu halten. Wirtschaftlich ist das Treugut dabei schon dem Treugeber zugeordnet.
Die Treuhand ist im österreichischen Recht nicht eigens geregelt. Was sie im Einzelnen bedeutet, ergibt sich aus dem, was die Beteiligten vereinbart haben. Aus dieser Vereinbarung muss sich ablesen lassen, welche Beschränkungen das Eigentum des Treuhänders gegenüber gewöhnlichem Eigentum erfährt.
Nein. Gegenüber der Bank ist allein der Inhaber des Kontos voll berechtigt, nicht bloß bevollmächtigt. Zwischen Ihnen als Treugeber und der Bank besteht keine Geschäftsbeziehung, und Sie haben keine Verfügungsmacht über das Konto. Sie können aber gegen Ihren Treuhänder vorgehen und dessen Forderung gegenüber der Bank verwerten.
Bei einer Übertragung zum Inkasso wird der Empfänger tatsächlich Gläubiger der Forderung. Er ist aber verpflichtet, das eingehobene Geld an den bisherigen Gläubiger abzuführen. Rechtlich handelt es sich um die Übertragung eines Vollrechts unter Beschränkungen, also um eine Art uneigennützige Treuhand.
Ja, unter einer Voraussetzung. Eine Treuhand kann auch zugunsten eines Dritten begründet werden; dann gelten die Regeln über Verträge zugunsten Dritter. Ein eigenes Klagerecht erwerben Sie als Begünstigter, wenn die Leistung hauptsächlich Ihnen zum Vorteil gereichen soll.
Nein, wenn Sie vom Missbrauch wussten. Wer in Kenntnis davon erwirbt, dass der Treuhänder seine Stellung missbraucht, erwirbt kein wirksames Eigentum. Der Treugeber kann die Sache dann von Ihnen zurückfordern und auf Einwilligung in die Eintragung klagen.
Nach außen ist der Treuhänder unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Verhältnis zu Ihnen ist er aber verpflichtet, das übertragene Recht nur in Ihrem Interesse und nur im vereinbarten Rahmen auszuüben. Das Treugut scheidet damit rechtlich, aber nicht wirtschaftlich aus Ihrem Vermögen aus. Ihre Rechte daran beruhen auf dieser Vereinbarung; das Treuhandverhältnis endet erst, wenn er Ihnen das Eigentum überträgt.
Nein. Endet das Treuhandverhältnis, fällt das Treugut nicht von selbst an Sie zurück. Der Treuhänder ist nur verpflichtet, es Ihnen zurück zu übertragen; bei Gesellschaftsanteilen braucht es dafür einen Notariatsakt oder ein Urteil.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Treugeber ändert nichts daran, wie die Treuhandschaft abgewickelt wird. Der Insolvenzverwalter ist an die vereinbarte Abwicklung gebunden, wenn der Vertrag bereits erfüllt ist oder er sich für die Erfüllung entscheidet. Dient die Treuhand nur der Absicherung eines anderen Vertrags, entstehen dadurch keine neuen Ansprüche gegen die Masse.
Nein. Der für einen Rechtsanwalt bestellte vorläufige Stellvertreter tritt nicht in dessen Rechtsstellung als Treuhänder ein. Durch seine Bestellung entsteht auch kein neues Treuhandverhältnis mit Ihnen.
Nach österreichischem Recht kann niemand ein fremdes Recht im eigenen Namen einklagen. Das Recht zu klagen lässt sich nicht getrennt vom Anspruch selbst übertragen. Eine Abtretung, bei der der bisherige Gläubiger die Forderung weiterhin selbst eintreiben darf, ist daher nicht möglich.
Hat der Treuhänder den gesamten Kaufpreis erhalten und den Antrag auf Eintragung ins Grundbuch gestellt oder alle nötigen Urkunden samt gültigem Rangordnungsbeschluss in Händen, ist die Abwicklung gesichert. Der Insolvenzverwalter kann dann nicht mehr davon zurücktreten.
Der Treuhänder muss für die ordentliche Erfüllung jener Aufgaben einstehen, die er im Vertrag übernommen hat, etwa den Kaufpreis entgegenzunehmen, die vorgesehenen Zahlungen zu leisten, Pfandrechte löschen zu lassen und den Restkaufpreis nach Erfüllung der Bedingungen auszuzahlen. Nicht zu seinen Aufgaben als Treuhänder gehört es dagegen, das gültige Zustandekommen des Vertrags oder dessen Weiterbestehen zu garantieren.
Ist ein Treuhänder für mehrere Seiten zugleich tätig, muss er die Interessen aller Auftraggeber bestmöglich wahren. Das gilt auch dann, wenn diese Interessen einander widersprechen.
Ob ein Rechtsanwalt bei einer Treuhandschaft sorgfältig genug gehandelt hat, hängt immer von der konkreten Vereinbarung ab. Eine allgemeine Regel gibt es dafür nicht, die Gerichte prüfen jeden Fall für sich. Auch Inhalt und Umfang eines Treuhandvertrags werden nach den getroffenen Vertragsbestimmungen beurteilt.
Im Zweifel endet mit dem Tod des Treuhänders das Treuhandverhältnis, und das ist zugleich der Rechtsgrund dafür, dass das Eigentum an den früheren Treugeber zurückgeht. Bei Liegenschaften brauchen Sie zusätzlich die Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch. Die dafür nötigen Erklärungen können Sie von der Verlassenschaft oder den Erben einklagen.