Wessen Interessen muss der Treuhänder beim Kauf wahren?
günstig für Treugeber betrifft Käufer, Verkäufer, Treugeber, Konsument
Ist ein Treuhänder für mehrere Seiten zugleich tätig, muss er die Interessen aller Auftraggeber bestmöglich wahren. Das gilt auch dann, wenn diese Interessen einander widersprechen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Bei einem mehrseitigem Treuhandverhältnis hat der Treuhänder die - gegensätzlichen - Interessen aller Treugeber bestmöglich zu wahren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn die Anweisungs‑ oder Ausfolgungspflicht des Treuhänders nach dem (reinen) Wortlaut der Treuhandvereinbarung ausschließlich vom Vorliegen einer Urkunde abhängig gemacht wurde, bedeutet dies nicht, dass dieser damit quasi eine „Erfüllungsgarantie“ für die Kaufpreiszahlung übernommen hat.OGH 20 Ds 2/19b, 29.10.2019
- Die Ansicht, Treuhandbedingungen seien immer „wort- und buchstabengetreu zu erfüllen“, trifft nur auf Treuhandschaften mit insgesamt klaren Regelungen zu, nicht aber auf „Konfliktsfälle“, in denen solche fehlen.OGH 20 Ds 2/19b, 29.10.2019
- Bei Auftreten eines Konflikts zwischen den Treugebern einer mehrseitigen Treuhand kann der Treuhänder bei unklarer Sach- oder Rechtslage mit einer gerichtlichen Hinterlegung vorgehen.OGH 9 Ob 87/16h, 28.02.2017
- Hier: § 12 BTVG.OGH 5 Ob 193/10h, 09.02.2011
- Welche Interessen der Treuhänder gegenüber einem bestimmten Treugeber zu wahren hat, bestimmt sich in erster Linie nach Inhalt und Zweck des ihm erteilten Treuhandauftrags.OGH 7 Ob 111/08m, 11.09.2008
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Die Treuhänderin hat der von ihr übernommenen Treuhandverpflichtung sorgfältig nachzukommen und die gegensätzlichen Interessen der Treugeber bestmöglich zu wahren.OGH 9 Ob 101/06b, 18.10.2006
- Die Treuhandverpflichtung ist jedenfalls auch und vorrangig nach dem Zweck des Treuhandgeschäfts zu beurteilen.OGH 6 Ob 262/99v, 25.11.1999
- Zu den Hauptpflichten des Treuhänders zählt die Pflicht zur Interessenwahrung für den oder die Auftraggeber nach dessen oder deren Weisungen und die Pflicht zur eingehenden Aufklärung und Information.OGH 1 Ob 333/98x, 25.05.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 4 Ob 124/25a, 21.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 91/18w, 18.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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