Kann ich mit dem Nachbarn vereinbaren, was ich dulden muss?
betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Bauherren
Ja. Die Regeln über zulässige Einwirkungen zwischen Nachbarn sind nicht zwingend. Sie können mit Ihrem Nachbarn abweichende Vereinbarungen treffen, auch bloß vertragliche; diese bestimmen dann das Ausmaß der Einwirkungen, die Sie hinnehmen müssen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1971)
§ 364 Abs 2 ABGB enthält dispositives Recht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Besteht eine solche Sonderrechtsbeziehung zwischen Nachbarn, so bestimmt sie das Ausmaß der hinzunehmenden Immissionen.OGH 5 Ob 180/98a, 15.09.1998
- Die sich aus dem Nachbarrecht ergebenden Ansprüche sind daher modifizierbar, und zwar auch durch rein schuldrechtliche Vereinbarungen.OGH 5 Ob 180/98a, 15.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 21/19b, 13.06.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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