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Kann man das Recht gegen Störungen des Nachbarn vertraglich einschränken?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Unternehmer
Ja. Sie können freiwillig vereinbaren, dass Sie gegen Störungen vom Nachbargrundstück nicht vorgehen. Eine solche Einschränkung kann Inhalt eines dauerhaften Rechts am Grundstück sein. Voraussetzung ist, dass sie einen unmittelbaren Bezug zur Nutzung des belasteten Grundstücks hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 19.07.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Eine freiwillige vertragliche Einschränkung des Abwehranspruches nach §§ 364 ff ABGB kann den Inhalt einer Dienstbarkeit bilden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011575 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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