Kann man das Recht gegen Störungen des Nachbarn vertraglich einschränken?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Unternehmer
Ja. Sie können freiwillig vereinbaren, dass Sie gegen Störungen vom Nachbargrundstück nicht vorgehen. Eine solche Einschränkung kann Inhalt eines dauerhaften Rechts am Grundstück sein. Voraussetzung ist, dass sie einen unmittelbaren Bezug zur Nutzung des belasteten Grundstücks hat.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 19.07.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Eine freiwillige vertragliche Einschränkung des Abwehranspruches nach §§ 364 ff ABGB kann den Inhalt einer Dienstbarkeit bilden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verpflichtungen, die Vorteile für das auf dem berechtigten Grundstück betriebene Gewerbe mit sich bringen, können verbüchert werden.OGH 5 Ob 83/09f, 09.06.2009
- Duldung „in Rücksicht seiner Sache" erfordert stets eine unmittelbare Beziehung zur Nutzung der belasteten Sache.OGH 5 Ob 83/09f, 09.06.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011575 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 29/22h, 19.07.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 151/17t, 20.11.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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