Wie viel Lärm muss ich als Mieter hinnehmen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 20.04.2017 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010567 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 9 Ob 53/16h, 20.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364
- ABGB § 1096 · Wechselseitige Rechte
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, in dem Ausmaß, das zu einem solchen Betrieb gehört. Wurde das Geschäft mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung geführt, müssen Vermieter und die anderen Mieter die damit üblicherweise verbundenen Belästigungen in Kauf nehmen. Gekündigt werden kann erst, wenn die Störungen das bei solchen Betrieben übliche und unvermeidliche Maß überschreiten. Dabei zählen auch die Verhältnisse im Haus und in der Umgebung.
Wie hoch die Minderung ausfällt, richtet sich danach, wie stark und wie lange das Objekt unbrauchbar ist. Verglichen wird, was am Markt mit dem Mangel und was ohne den Mangel zu erzielen wäre; gemindert wird der Zins für die Zeit der Beeinträchtigung. Bei starker Lärmbelästigung sind rund fünfundzwanzig Prozent die Obergrenze, im Übrigen entscheiden die Umstände des Einzelfalls, und bei Ermittlungsschwierigkeiten darf das Gericht den Betrag schätzen.