Zählt es, dass der Lärm schon lange besteht?
günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Anrainer
Nein. Ob eine Einwirkung ortsüblich ist, wird nach dem Zeitpunkt der Beurteilung beantwortet. Wie lange es die Störung schon gibt, ist grundsätzlich nicht entscheidend. Anders ist es nur, wenn die Ursache der Störung den Charakter der ganzen Umgebung prägt.
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Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.04.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Bei Beurteilung der Frage, ob die Immissionen ortsüblich sind, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beurteilung an. Es ist daher nicht von ausschlaggebender Bedeutung, seit wann die Immissionen vorkommen. Dies wäre nur dann beachtlich, wenn es sich um Immissionen handelt, deren Ursache für den Charakter der Umgebung von Bedeutung ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Von einer den Charakter der Umgebung prägenden Immission kann beim Betrieb einiger weniger Studentenverbindungen in einem typisch innerstädtischen Wohnviertel keine Rede sein, wenn die Geräuschkulisse in der Nacht zur Beurteilung ansteht.OGH 1 Ob 594/94, 29.08.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 60/20x, 23.04.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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