Zum Inhalt springen

Zählt es, dass der Lärm schon lange besteht?

günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Anrainer
Nein. Ob eine Einwirkung ortsüblich ist, wird nach dem Zeitpunkt der Beurteilung beantwortet. Wie lange es die Störung schon gibt, ist grundsätzlich nicht entscheidend. Anders ist es nur, wenn die Ursache der Störung den Charakter der ganzen Umgebung prägt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.04.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Bei Beurteilung der Frage, ob die Immissionen ortsüblich sind, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beurteilung an. Es ist daher nicht von ausschlaggebender Bedeutung, seit wann die Immissionen vorkommen. Dies wäre nur dann beachtlich, wenn es sich um Immissionen handelt, deren Ursache für den Charakter der Umgebung von Bedeutung ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Nachbarrecht · Ortsübliches Maß bei Lärm
Nachbarrecht · Zugezogener Nachbar und Ortsüblichkeit
Nachbarrecht · Jahrelanges Dulden von Immissionen
Nachbarrecht · Örtliche Verhältnisse bei Immissionen
Nachbarrecht · Lärm vom Nachbargrundstück