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Schadet es mir, dass ich neben die Anlage gezogen bin?

günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Anlagenbetreiber, Käufer
Nein. Es kommt darauf an, wie die Lage im Zeitpunkt der Beurteilung ist. Dass Sie das Grundstück erworben haben, als die Anlage schon bestand und Sie mit der Störung rechnen mussten, ist grundsätzlich ohne Bedeutung. Anders wäre es nur, wenn die Anlage den Charakter der Umgebung prägt; eine Tennisanlage mit vier Plätzen tut das nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.04.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Bei Beurteilung der Frage, ob die Immission ortsüblich ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beurteilung an. Es ist daher nicht von ausschlaggebender Bedeutung, seit wann die Immission vorkommt oder ob die Kläger bei Erwerb ihres Grundstücks bereits mit ihr rechnen mussten. Dies wäre nur dann beachtlich, wenn es sich um eine Immission handelt, deren Ursache für den Charakter der Umgebung von Bedeutung ist. Bei einer Tennisanlage mit nur vier Spielplätzen kann aber nicht gesagt werden, dass sie den Charakter der Umgebung prägt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010631 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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