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Verliere ich mein Recht, wenn ich Lärm jahrelang hinnahm?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Anrainer
Dass Sie eine Beeinträchtigung durch den Nachbargrund mehrere Jahre lang hingenommen haben, macht diese noch nicht ortsüblich. Sie können sich also auch später noch dagegen wehren, selbst wenn Sie der einzige Nachbar sind, der das tut.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die Rechtsansicht, schon das mehrjährige Hinnehmen einer Immissionsbeeinträchtigung durch den betroffenen Anrainer (der vielleicht als einziger von mehreren Nachbarn des emittierenden Grundstücks Abwehransprüche geltend macht) könne die nicht rechtzeitig abgewehrten Einwirkungen ortsüblich machen, ist abzulehnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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