Ab wann ist Lärm vom Nachbargrundstück nicht mehr ortsüblich?
betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Mieter, Anrainer
Das lässt sich nicht allgemein sagen. Wie das ortsübliche Maß solcher Einwirkungen ermittelt wird, hängt von den Verhältnissen an Ihrem Ort ab und entscheidet das Gericht im Einzelfall. Auch in einer sonst lauten Stadtlage kann stundenlanger Bandlärm in einem ruhigen Innenhof unzulässig sein.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Wie das ortsübliche Ausmaß der Immissionen ermittelt wird, ist eine Frage des Einzelfalles, der grundsätzlich keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG zukommt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Selbst ausgehend von ortsüblichem Lärm im städtischen Ballungsgebiet durch Verkehr etc ist bei Wohnungslage in einem ruhigen Innenhof der von angrenzenden Proberäumen von den stundenlangen Proben diverser Heavy‑Metal- und Hardrockgruppen ausgehende Lärm nicht als ortsüblich anzusehen und gemessen an den sonstigen ortsüblichen Lärmimmissionen als besonders „lästig“ im Sinne der aufgezeigten Judikatur einzustufen.OGH 2 Ob 166/14x, 08.06.2015
- Hier: Lärmbelästigung ausgehend von einem Harttennisplatz.OGH 3 Ob 53/14m, 25.06.2014
- Hier: Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen, die von einem Kleinfeldhartplatz (Fußballplatz) ausgehen.OGH 4 Ob 24/13b, 19.03.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014685 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 242/22z, 31.05.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 44/23h, 28.03.2023
- OGH 5 Ob 232/20h, 14.06.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 95/20m, 22.10.2020, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 80/19h, 26.02.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 59/15g, 26.02.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364
- ABGB § 364a
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
Verwandte Fragen
Nachbarrecht · Musiklärm vom Nachbargrundstück
Nachbarrecht · Ortsübliches Maß bei Lärm und Immissionen
Nachbarrecht · Lärm vom Nachbargrundstück
Nachbarrecht · Ortsüblichkeit und Zeitpunkt der Beurteilung
Nachbarrecht · Örtliche Verhältnisse bei Immissionen