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Ab wann ist Lärm vom Nachbargrundstück nicht mehr ortsüblich?

betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Mieter, Anrainer
Das lässt sich nicht allgemein sagen. Wie das ortsübliche Maß solcher Einwirkungen ermittelt wird, hängt von den Verhältnissen an Ihrem Ort ab und entscheidet das Gericht im Einzelfall. Auch in einer sonst lauten Stadtlage kann stundenlanger Bandlärm in einem ruhigen Innenhof unzulässig sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Wie das ortsübliche Ausmaß der Immissionen ermittelt wird, ist eine Frage des Einzelfalles, der grundsätzlich keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG zukommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014685 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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