Zum Inhalt springen

Um wie viel darf ich die Miete wegen Lärm kürzen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Wie hoch die Minderung ausfällt, richtet sich danach, wie stark und wie lange das Objekt unbrauchbar ist. Verglichen wird, was am Markt mit dem Mangel und was ohne den Mangel zu erzielen wäre; gemindert wird der Zins für die Zeit der Beeinträchtigung. Bei starker Lärmbelästigung sind rund fünfundzwanzig Prozent die Obergrenze, im Übrigen entscheiden die Umstände des Einzelfalls, und bei Ermittlungsschwierigkeiten darf das Gericht den Betrag schätzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (36 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1991)

Das Ausmaß der Zinsminderung richtet sich nach Grad und Dauer der Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts (Hier: Zinsminderung von fünfundzwanzig Prozent für Lärmbelästigung an Obergrenze aber gerechtfertigt).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021324 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 36.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Lärm in der Mietwohnung

Als Mieter müssen Sie Lärm in dem Maß hinnehmen, das auch zwischen Nachbarn gilt. Das gilt auch dann, wenn sich die Lage erst nach Abschluss des Mietvertrags verändert hat. Überschreitet der Lärm dieses Maß nicht, müssen Sie ihn dulden.

günstig für Vermieter Mietzinsminderung und Konkurrenz im Haus

Nein. Eine Mietzinsminderung setzt einen Mangel am Mietgegenstand selbst voraus oder ein Verhalten, das der Vermieter zu vertreten hat und das Ihren vereinbarten Gebrauch beeinträchtigt. Dass im selben Haus ein Konkurrenzgeschäft besteht, ist kein solcher Mangel.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Mietzinsminderung bei unbrauchbarer Wohnung
Mietrecht · Mietzinsminderung bei unbemerktem Mangel
Mietrecht · Mietzinsminderung bei eigenem Verschulden