Um wie viel darf ich die Miete wegen Lärm kürzen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (36 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1991)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beeinträchtigung des Kanzleibetriebs durch Baulärm.OGH 9 Ob 70/25x, 17.07.2025
- In der Beurteilung des Berufungsgerichts, für das (allein festgestellte) Fehlen eines Elektrobefunds iSd § 7a ETV 2002 und der darauf beruhenden vom Vermieter nicht widerlegten Vermutung der Gefährlichkeit der elektrischen Anlage sei eine Mietzinsminderung von 20 % angemessen, liegt keinesfalls eine im Einzelfall aufzugreifende klare Fehlbeurteilung anlässlich dieser Ermessensentscheidung.OGH 1 Ob 10/22k, 21.02.2022
- Hier: Mangelhafter Brandschutz.OGH 3 Ob 151/17b, 20.09.2017
- Solange nicht tragende Grundsätze der Rechtsprechung missachtet werden. Hier: Größe des Badezimmers unrichtig als Ausmaß der Zinsminderung beurteilt.OGH 5 Ob 21/11s, 29.03.2011
- Hier: Lärmbelästigung in Reihenhaus ohne normgerechte Schalldämmung.OGH 7 Ob 90/10a, 30.06.2010
- Die Minderung des Bestandzinses ist durch Vergleich des Bestandzinses, der ohne Mangel und jenem, der mit Mangel für das Bestandobjekt am Markt zu erzielen ist, zu ermitteln. Für das Befreiungsausmaß ist allein der Grad der Unbrauchbarkeit bestimmend, wobei Parteiwille und Verkehrssitte sowie die Unbrauchbarkeitsdauer den Ausschlag geben.OGH 6 Ob 73/06p, 24.05.2006
- Zu mindern ist nicht der nach Teilzahlungen verbleibende Mietzinsrückstand, sondern der Mietzins in der Periode der Gebrauchsbeeinträchtigung.OGH 2 Ob 275/05p, 01.12.2005
- Hier: Keine Bedenken gegen die Annahme einer 15%igen Zinsminderung bei Einschränkung des Gebrauchsnutzens des vermieteten Bestandobjekts infolge der Errichtung eines Gebäudekomplexes im unmittelbaren Nahebereich.OGH 1 Ob 177/05v, 22.11.2005
- Hier: Mangel des Bestandobjektes war von Anfang an gegeben - Umsatzvergleich mangels Vollbelegung war nicht möglich.OGH 6 Ob 18/05y, 17.03.2005
- Hier: Gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser.OGH 9 Ob 34/04x, 17.11.2004
- Letztlich hängt aber das Ausmaß der Mietzinsminderung immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.OGH 9 Ob 34/04x, 17.11.2004
- Bei Ermittlungsschwierigkeiten darf das Gericht gemäß § 273 Abs 1 ZPO eine Ermessensentscheidung treffen.OGH 5 Ob 23/98p, 10.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021324 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 36.
- OGH 9 Ob 70/25x, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 79/24m, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 143/23t, 20.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 46/22w, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 55/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 104/20w, 10.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 83/19p, 05.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 34/17h, 28.09.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Als Mieter müssen Sie Lärm in dem Maß hinnehmen, das auch zwischen Nachbarn gilt. Das gilt auch dann, wenn sich die Lage erst nach Abschluss des Mietvertrags verändert hat. Überschreitet der Lärm dieses Maß nicht, müssen Sie ihn dulden.
Nein. Eine Mietzinsminderung setzt einen Mangel am Mietgegenstand selbst voraus oder ein Verhalten, das der Vermieter zu vertreten hat und das Ihren vereinbarten Gebrauch beeinträchtigt. Dass im selben Haus ein Konkurrenzgeschäft besteht, ist kein solcher Mangel.